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Freispruch für Ramadan!

Auf den Tag genau zwei Jahre nach den rassistischen Angriffen gegen ihn und seine Freunde, in folge derer Ramadan inhaftiert und wegen „versuchten Totschlags“ angeklagt wurde, wurde am gestrigen Mittwoch, den 29.7.2020 Ramadan vom Landgericht Lüneburg freigesprochen.

Ramadan und seine Freund*innen und Unterstützer*innen freuen sich über diesen überfälligen Freispruch sehr.
Und dennoch sind die Umstände der Tat, die Vorverurteilung, der Verlauf des ersten Prozesses, die zwangsweise Unterbringung Ramadans in der psychiatrischen Klinik, die erneute in Haftnahme und auch der Verlauf des Revisionsprozesses und das Verhalten der Institutionen tragisch, teils stark durch Rassismus geprägt, erschöpfend und anstrengend gewesen.

„Er ist in den Mühlen der Justiz zerquetscht worden“, sagte seine Verteidigerin Fenna Busmann.

Ramadan, wir wünschen dir, dass du diese Erfahrungen verarbeiten kannst und dass die Verletzungen heilen. Wir wünschen dir, dass deine Familie und deine Freunde dir Halt geben können, dass du zu Kraft kommst und dann deinen eigenen Weg gehen kannst.

Do the right thing! Rassismus bekämpfen!

Der ausführliche Bericht zum letzten Prozesstag folgt.

Urteilsverkündung nächste Woche

Beim letzten Termin am 17.07.2020 wurde endlich der Haftbefehl gegen Ramadan aufgehoben. Das wurde höchste Zeit! Wir freuen uns, dass Ramadan nun endlich wieder draußen sein kann.

Der letzte Termin in diesem Prozess findet nächste Woche statt.
Am 29.07.2020 um 09:30 Uhr wird das Urteil verkündet.

Solidarität mit Ramadan!

 

 

(Prozessbericht für den 17.7. folgt)

 

 

Prozesstag 6 – 23.6.2020

Am 23.6.2020 begann um 9:30 Uhr der sechste Verhandlungstag.

Anwesend waren: Vorsitzender Richter Herrmann, Beisitzerin Frenz, Beisitzer Maletz. Zwei Schöffen. Sachverständige Frau Saimeh und Prozessbeobachter*innen.

Geladene Zeug_innen: Polizist_innen R., W., K. und Mi.. Passantin Frau W..

Zeuge R. wird zu seiner Erinnerung befragt. Er sagt aus, dass er zu einer Schlägerei gerufen worden sei. Dort angekommen, sei er weitergeschickt worden, weil sich an der Schlägerei beteiligte vom Tatort entfernt hatten, Anhand der Personenbeschreibung (er glaubt sich zu erinnern, dass ihm die von Kollegen gegeben worden sei) haben sie im Meisterweg die mitbeschuldigte Person gefunden und mitgenommen.
Zurück am Tatort habe er ein Opfer auf dem Boden liegen sehen. Vom Tathergang selber wusste er zu dem Zeitpunkt noch nichts.
Die im Meisterweg aufgegriffene Person wurde zum Alkoholtest mit auf die Wache genommen. Die Entscheidung zur Festnahme wurde dann dort von der Leiterin des ermittelnden Fachbereichs getroffen.
Interessant ist, dass er, wie er selbst sagt, den Tathergang eigener Angabe zufolge nicht kannte, aber schon von Mitbeschuldigten (Schwarz) und Opfern (weiß) sprach.

Der zweite Zeuge, Polizist W. wird zu seiner Erinnerung befragt. Er sagt aus, dass er mit einer Kollegin als erster vor Ort war. Als sie ankamen, sei die Auseinandersetzung zu Ende gewesen. Herr Prüße lief pöbelnd und aufgebracht herum und sagte, dass alle weg seien. Aus Richtung Bäckerei kam ihm M. entgegen, der etwas in der Hand hielt, was W. nicht erkennen konnte. Er forderte M. mit Pfefferspray drohend auf, sich hinzuknien und die Hände hinter den Kopf zu nehmen, was der auch tat. Was M. nun konkret in der Hand hatte, blieb im Dunkeln. M. konnte dann wieder aufstehen. M. forderte Witte auf, sich auch um die andere Seite zu kümmern. Denn sie seien rassistisch beschimpft worden.

P. sei dabei die ganze Zeit laut und aggressiv gewesen und habe die sudanesischen Männer beleidigt. Er habe gesagt, dass eine Freundin von ihm von mehreren Afrikanern eingekreist und betatscht worden sei. Er, P., habe nur helfen wollen. P. habe gesagt, dass M. die Steine geworfen habe, andere Personen haben gesagt, es sei eine andere Person gewesen.

Der Zeuge W. sagt er kenne P. schon lange. Der habe immer eine aggressive Grundstimmung. Er wird schnell körperlich aggressiv. W. kenne ihn aus der Drogenszene, Auseinandersetzungen in der Drogenszene und von Beschaffungskriminalität. P. sei dieses Mal für seine Verhältnisse wenig alkoholisiert gewesen. W. schilderte sehr eindrücklich, wie P. bei einem früheren Einsatz im Bereich der Herberge an einer Auseinandersetzung beteiligt gewesen sei zu der sie gerufen worden sind. „Als wir kamen, zog er sich das Hemd aus, nahm Boxerhaltung ein und wollte sich mit uns prügeln. Den Gefallen haben wir ihm nicht getan.“

Die Anwältin fragt, ob vor Ort eine Personenabfrage gemacht worden sei. W. verneint das und sagt, sie hätten das erst später auf der Wache gemacht und dann festgestellt, dass es einen Haftbefehl gegen P. gebe. Sie sind dann zum Krankenhaus gefahren, aber da war P. schon weg.
Im Nachherein betrachtet sei es ein Fehler gewesen, sie hätten schon vor Ort eine Abfrage machen müssen.

Er erklärt, dass er eine Anzeige wegen sexueller Belästigung zum Nachteil von Frau R. gestellt hat, weil P. ihm erzählt habe, dass sie belästigt worden sei. Eine Strafanzeige gegen die Deutschen wurde nicht gestellt.
Auf Nachfrage räumt W. ein, dass das wohl hätte nachgeholt werden müssen. Es sei aber nicht geschehen. Weiter räumt er auf Nachfrage ein, dass M. mit seiner Aufforderung, sich auch um die andere Seite zu kümmern, wohl recht gehabt habe.

Der nächste Zeuge K. schildert, dass sie zum Tatort kamen, als dort schon die anderen Kollegen waren. Passanten (!) hätten ihnen gezeigt, dass sich Beteiligte vom Tatort entfernt haben. Sie seien dann gleich weitergefahren. Sie haben dann ein Stück entfernt zwei (?) Schwarze Personen angehalten von denen einer eine Platzwunde am Kopf gehabt habe. Er habe nicht sagen können, wobei genau das passiert ist. Der Mann verhielt sich ruhig, war aufgebracht, aber nicht aggressiv. Er habe gesagt, dass sie von den Deutschen als „N***“. bezeichnet worden seien.

Befragt, ob er den Mann gefragt habe, ob er eine Anzeige machen wolle, konnte K. sich erst nicht erinnern, räumte aber ein, wenn es nicht in seinem Bericht stehe, dann habe er es wohl auch nicht gemacht.

Sie haben dann die beiden Fahrräder, die noch vor Ort waren gesichert und bei der Routineabfrage festgestellt, dass das eine gestohlen sei. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass es das Fahrrad von M. aus der Gruppe der „deutschen“ sein musste.

Die nächste Zeugin Mi. berichtet, dass sie zu einem Einsatz in die Bleckeder Landstrasse gerufen worden sei. Die Auseinandersetzung sei schon beendet gewesen, als sie ankamen. Sie sei auf Herrn M. getroffen, der an der Hand verletzt gewesen sei und dessen Alkoholtest 1,7 Promille ergeben habe. Trotzdem habe er keine Ausfallerscheinungen gehabt.

Nach dem Einsatz wurde Mi. zusammen mit ihrem Kollegen ins Krankenhaus geschickt, um die Personalien von M. und P. „abzugleichen“. Auf die Frage, was das genau hieße, meinte sie, dass sie die Namen schon gehabt hätten, aber keine weiteren Daten. Im Krankenhaus hätten sie einen Alkoholtest bei P. (ungefähr 1 Promille) und M. (ungefähr 1,2 Promille) gemacht. Auf Nachfrage räumte sie ein, dass sie vor Ort keine Personenabfrage gemacht haben. Erst bei der Rückkehr zur Wache. Dabei haben sie festgestellt, dass es einen Haftbefehl gegen P. gebe. Sie seien dann erneut zum Krankenhaus gefahren, aber da sei er schon weg gewesen.
Drei Tage später habe sie ihn in der Lüneburger Innenstadt gesehen und festgenommen.

Die nächste Zeugin ist die Passantin W.. Sie schildert ihre Erinnerungen. Sie sei von der Ritterakademie kommend dort entlang gefahren, weil sie zur Tankstelle wollte. Sie habe dann gesehen, dass jemand mit einem Backstein auf einen anderen losgegangen sei. Ihr Akku war leer, sie ist zu anderen Passanten gegangen, damit die Polizei angerufen werde. Sie habe dann gesehen, wie ein großer schwarzer Mann rückwärts stürzte. So wie das aussah, habe sie den Eindruck gehabt, der große Mann sei tot.
Auf Nachfrage der Anwältin zu der Person mit dem Backstein sagt sie, dass, soweit sie sich erinnere, er vorher nicht beteiligt gewesen sei. Erst nachdem der große Schwarze gestürzt sei, habe er von einem Steinhaufen einen Stein genommen.

Nach der Mittagspause ist die Sachverständige Frau Nahlah Saimeh dran.

Sie schildert aus den Gesprächen, die sie wegen Corona mit Trennscheibe machen musste. Sie hat Ramadan nicht noch einmal untersucht, sondern die Ergebnisse (Narben) aus der vorherigen Untersuchung übernommen, weil es keinen Grund gab, daran zu zweifeln.

Er ist das dritte (erster Sohn) von sechs Kindern. Sein Vater ist verstorben, seine Mutter lebt noch. Er ist in sehr kargen, armen Verhältnissen aufgewachsen. Seine Familie hat Reis und Erdnüsse angebaut. Je nach Ertrag der Felder gab es genug Essen oder eben nicht. Um zur Schule zu kommen, musste er jeden Tag acht Kilometer Fußweg zurücklegen. Sein jüngster Bruder hat in Frankreich Asyl bekommen.
Die Familie war nicht sehr religiös. Er sei viel geschlagen worden, von seinem gewalttätigen Vater, der sehr viel Alkohol getrunken habe, und von seinen beiden älteren Schwestern, die ihre erzieherische Tätigkeit in Form von Schlägen erledigt hätten. Auch in der Schule sei er häufig geschlagen worden.

Die Sachverständige bezeichnet ihn als still und zurückgezogen, ohne jedes Machtinteresse. Vier Jahre nach seiner Eheschließung im Jahre 2006 sei er nach Libyen gegangen, weil sie im Sudan kein Auskommen hatten. Er hat dort unter schlechten Bedingungen gearbeitet und als der Krieg ausbrach, ist er weiter nach Tunesien. Als es dort zu Kampfhandlungen kam, ist er wieder zurück nach Libyen. Von dort ist er später über Italien und Frankreich, wo er längere Zeit auf der Straße gelebt und sich von Müll ernährt hat, nach Braunschweig gekommen. Er hätte eigentlich nach Schweden gewollt. In Deutschland habe er in einem Restaurant gearbeitet und sei zur Schule gegangen und habe Deutsch gelernt. Sie habe ihn gebeten, ein paar Sätze auf Deutsch zu sprechen und meinte, er sei auf einem guten Weg gewesen, Deutsch zu lernen.
Er hat seit 2010 seine Familie nicht mehr gesehen. Seine Söhne sind jetzt 12 und 13 Jahre alt. Er sei sehr traurig, obwohl es ihm hier gut ginge und er sicher sei.

Bei seinem zweiten Aufenthalt in Libyen ist es 2013 nachts in dem Raum, in dem er mit acht anderen Männern gewohnt habe, zu einem Überfall gekommen. Vier bewaffnete Männer hätten sie überfallen und wollten alle Wertsachen haben, sie seien mit geschmolzenem Plastik (schmilzt bei 160° bis 200°) gefoltert worden, damit sie alles, was sie haben, herausgeben.
Er hätte danach drei bis vier Wochen nicht arbeiten und schlafen können, weil er Angst hatte, dass sich so etwas wiederhole. Er habe versucht, das Ganze wieder zu vergessen, aber wenn er im Fernsehen solche Dinge sehe, dann kämen die Erinnerungen wieder hoch.

An dem Abend vor der Auseinandersetzung habe er für die Schule, die ihm viel Freude gemacht habe, lernen wollen. Seine Freunde haben ihn überredet, mit ihnen zu feiern. Sie hätten dann zusammen gekocht und gegessen, viel getrunken und seien unterwegs gewesen.
Morgens, auf dem Rückweg nach Hause, sei er vorne gegangen und habe dann hinter sich einen Streit gehört. Er sei dann auch zu den anderen, die zu der Frau rübergegangen seien und habe schlichten wollen, aber die haben nicht aufgehört. Dann habe er M. fallen sehen und sah, dass er liegen bleib und dachte, dass M. tot sei. An das weitere Geschehen kann er sich nicht mehr erinnern, auch nicht daran, dass er mit einem Stein geschlagen hat.

Die Sachverständige bezeichnet Ramadan als einen weichen, sehr sensiblen, zurückhaltenden und strebsamen Menschen, der sich in seiner Muttersprache sehr differenziert ausdrücken kann. Er leide sehr unter der Situation.
Sie bezeichnet seinen bisherigen Lebensweg als in sehr kargen, armen Verhältnissen aufgewachsen. Er musste schon früh harte, landwirtschaftliche Arbeit leisten und hatte einen gewalttätigen Alkoholiker als Vater und eine sehr lieblose Kindheit. Er wollte bessere Verhältnisse und hat deshalb das Land verlassen. Immer wieder beschreibt sie ihren Eindruck von Ramadan als einen zurückhaltenden, zurückgezogenen eher ängstlichen Menschen, der Gewalt ausweicht, nicht aggressiv und nicht leicht reizbar sei. Während der Gespräche habe er oft angefangen zu weinen. Ramadan wirke authentisch berührt.
Sie kommt zu dem Ergebnis, dass keine Persönlichkeitsstörung vorliege. Er sei ein besonnener und zielstrebiger Mensch.

Eine Unterbringung in der Forensischen Psychiatrie sei gegeben für psychisch erkrankte Menschen, wobei die Erkrankung nicht nur vorübergehend sein dürfe. Bei jemandem, der völlig gesund ist, sei eine Unterbringung eine klassische Fehlentscheidung.
Sie führt weiter aus, dass aktive Migration immer eine lange Trennung von der Familie (hier Ehefrau und Kinder) bedeutet und den Verlust der kulturellen Bezüge. Das kann zu einer psychischen Erkrankung führen, sei bei Ramadan aber nicht gegeben.

Sie kommt an verschiedenen Punkten zu einem anderen Ergebnis als der vorherige Sachverständige.
Sie sieht folgende drei Punkte:

Der Alkoholkonsum. Ramadan hat seit seinem 17 Lebensjahr getrunken. Alkohol benutzt er als Stimmungsaufheller und Problemlöser. Seine Ehefrau stand dem kritisch gegenüber, was zur Folge hatte, dass er weniger getrunken habe. In Libyen habe er gar keinen Alkohol getrunken. Dass er mit 1,8 Promille keine Ausfallerscheinung hatte, zeige eine Gewöhnung an Alkohol. Es handele sich um typischen Alkoholmissbrauch.

Problematik von Depressionen. Ramadan sei zwar entwurzelt, traurig und weine viel. Das genau aber sei ein Zeichen dafür, dass er keine Depression habe, weil bei depressiven Menschen keine Stimmungen erkennbar seien. Auch dass er seine Schule motiviert absolviert habe, spricht nach Frau Saimeh gegen eine Depression.

Eine PTBS wegen des Überfall in Libyen sieht sie nicht gegeben. Ramadan hätte über eine gewisse Zeit nicht schlafen können und Angst vor einer Wiederholung gehabt, aber das sei jetzt nicht mehr der Fall. Außer dem Überfall habe er auch andere traumatische Erlebnisse gehabt, die Überfahrt auf einem überfüllten Schlauchboot, die Obdachlosigkeit in Paris und weitere.
Er sei dennoch ein ruhiger, friedlicher, sozial unauffälliger und strebsamer Mensch, der nie antisozial in Erscheinung getreten sei. Er verfüge über eine beträchtliche Resilienz.

Zur Tatzeit habe keine Störung gesundheitlicher Art vorgelegen. Durch den Alkoholkonsum aber eine deutliche Alkoholisierung. Es habe eine typische gruppendynamische Situation gegeben. Der Alkohol habe dabei eine Rolle gespielt. Da Ramadan dachte, der Freund sei tot, war dies eine hoch emotionalisierte Situation. Die Steuerungsfähigkeit sei vorübergehend ausgeschaltet gewesen. Nüchtern hätte er nicht so reagiert.
Die Gedächtnislücke erkläre sich als autoprotektive Reaktion, die eintritt, wenn das, was passiert ist, sich nicht mit dem Selbstbild in Einklang bringen lässt.

Die Sachverständige kommt zu dem Schluss, dass es eine dysfunktionale situative, zeitlich begrenzte Einengung der Steuerungsfähigkeit gewesen sei, die getriggert wurde durch Alkohol, Gruppendynamik und den Glauben, dass der Freund tot sei. Es gab einen Verlust an Impulskontrolle. Eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung kommt nicht infrage. Wohl aber eine akute, zeitlich begrenzte Bewusstseinsstörung durch die affektiv aufgeladene Situation. Es handelt sich um eine zeitlich begrenzte Situation, in der er nicht voll steuerungsfähig war.

Die Unterbringung in der Forensischen Psychiatrie war eine dramatische Fehlentscheidung. Notwendig sei eine ambulante Therapie, die insbesondere unterstützt, dass kein Alkohol mehr konsumiert wird. Außerdem sollte er externe Hilfe bekommen, um mit seiner Frau zu kommunizieren, dass er zu Unrecht in der Psychiatrie untergebracht worden sei, damit ihr glaubhaft versichert werden kann, dass Ramadan nicht „irre“ geworden ist.

 

Der nächste Termin findet am 9. Juli um 9.30 Uhr statt.

Prozesstag 4 – 20.5.2020

Am 20.05.2020 begann um 9:36 Uhr der vierte Verhandlungstermin.

Anwesend waren an diesem Tag: Vorsitzender Richter Dr. Hermann, Beisitzende Richter Maletz und Frenz, Staatsanwalt, Protokollantin, 2 Schöffen, 2 Justizbeamte, Ramadan, Verteidigerinnen Busmann und Heinecke, Dolmetscherin, 8 Zuschauer*innen sowie eine Person von der Presse.

Vor Prozessbeginn fragt eine der beobachtenden Personen, ob die Mikrofone angestellt werden könnten, da die sprechenden Personen im Saal teils nur schwer zu verstehen seien. Der Richter reagierte genervt auf die Frage und sagte nur, dass er sie ja gut verstehen könne und „Akustik keine Einbahnstraße“ sei. Daraufhin blieben die Mikrofone teilweise ausgeschaltet und der Richter ging unverzüglich zur Tagesordnung weiter. Eine beobachtende Person verlässt empört den Saal.

Zunächst wird eine Erklärung der Verteidigung nach § 57 Abs. 2 vorgelesen.
Die Anwältinnen nehmen Bezug auf den vorherigen Prozesstag, in dem die Zeugin R. ausgesagt hat. Die Anwältinnen zitieren die Aussagen der Zeugin, die sagt sie fühle sich schuldig, dass es so eskaliert sei. Sie beschreiben den Schock der Zeugin beim Ansehen des Videos und ihre Aussage dazu: „So wie das aussieht, ja ich habe Angst. Ich habe Angst vor mir, wenn ich mich so sehe“.

Nach der Erklärung der Anwältinnen wird die Zeugin B. vernommen. Sie gibt an, nur noch wenige Bilder vor Augen zu haben.
Sie hatte die Auseinandersetzung zunächst aus ihrem Auto heraus beobachtet und von einem Parkplatz die Polizei gerufen. Sie gibt an sich daran zu erinnern, dass „Steine geflogen“ seien. Sie hätte nicht erkennen können wer mit wem „gerangelt“ hat und auch nicht wer angefangen habe.

Nachdem ihr einige Fotos gezeigt werden, sagt sie aus, einige Personen zu erkennen.
Der Richter verliest ihre Aussage, die sie nach der Beobachtung bei der Polizei gemacht hat. Sie erinnert sich daran, dass einer der beteiligten sudanesischen Männer beschwichtigend eingewirkt hätte und „Könnt ihr mal damit aufhören, was soll denn das?“ gesagt habe.

Als nächstes wird die Zeugin K. vernommen, die am morgen der Auseinandersetzung in einem anliegenden Geschäft arbeitete. Sie hatte mehrmals die Polizei gerufen. Die Zeugin gibt ihre Erinnerungen wieder, kann jedoch in der Befragung durch Richter, Staatsanwalt und Verteidigung keine genauen Angaben zu den beteiligten Personen, Handlungen oder Bewegungen mehr machen.

Eine weitere geladene Zeugin ist nicht anwesend, da kurzfristig verzogen. Sie wird zum 11. oder 23.6. erneut vorgeladen.

– Pause bis 11.00 Uhr –

Der Ton des Richters ändert sich bei der Befragung des Zeugen und in der Situation beteiligten M. deutlich. Er wurde wesentlich strenger, ungeduldiger und stellte sehr genaue und spezifische Nachfragen. Dies war bei den vorherigen Zeuginnen nicht in einer solchen Offensichtlichkeit der Fall. Seine Körperhaltung verändert sich.

Der Zeuge M. beschreibt seine Erinnerungen an den Abend, an dem er mit Ramadan und seinen Freunden unterwegs war. Sie hatten in der Stadt getrunken und waren auf dem Weg nach Hause. Eine Frau auf der anderen Straßenseite habe sie grundlos angefangen zu beleidigen, es seien rassistische Beleidigungen gewesen. Zwei seiner Freunde seien auf die andere Seite der Straße gewechselt, um mit der Frau zu reden, schon seien zwei Männer hinzu gekommen und hätten angefangen sie zu schlagen. Ramadan und er seien schlichtend in die Prügelei eingeschritten.

In der Befragung fragt der Richter, ob er sich an einen Fahrradständer erinnern würde. M. gibt an, dass einer seiner Freunde während der Schlägerei über einen Fahrradständer gefallen sei. Er erinnere sich daran, weil er auf der Polizeiwache das Video gesehen habe. Er berichtet von seinen Verletzungen, es sei eine blutende Schnittwunde an der Hand gewesen. Ob diese durch ein Messer oder eine Flasche entstanden sei, weiß er nicht. M. berichtet, dass er noch während der Schlägerei beschimpft wurde, auch noch als die Polizei bereits eingetroffen war.

Auf Nachfrage der Gutachterin zu Ramadans Persönlichkeit gibt M. an, dass Ramadan an dem Abend gut gelaunt gewesen sei. Es sei ein schöner Abend gewesen, alles sei ganz normal verlaufen. Er sagt über Ramadan, dass dieser es liebte zur Schule [Anm.: Deutschunterricht] zu gehen. Er hätte an dem Abend erzählt, dass es in seinem Familiennachzugsverfahren Fortschritte gegeben habe und sei darüber sehr glücklich gewesen. Über Ramadan sagt er, er habe noch nie ein Problem gemacht, er habe nicht einmal laut gesprochen. Er sagt, dass er sehr überrascht war, als er das Video gesehen habe.

Der Verhandlungtermin endet um 12.00 Uhr.

Am 11. Juni wird mit dem fünften Verhandlungstag der Prozess fortgeführt.

Veränderte Verhandlungstermine

Die Termine haben sich verändert:

der 11.6. ist der nächste Termin, dann folgt am 23.6. ein weiterer (jeweils 09:30 Uhr Beginn). Ob die Termine 8. und 17.7. stattfinden, ist noch nicht klar.

Solidarität mit Ramadan!

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Prozesstag 3 – 19.5.2020

Am 19.05.2020 begann um 9:30 Uhr der dritte Prozesstermin im Verfahren gegen Ramadan nach einer knapp zwei-monatigen Pause, die durch die Entwicklungen der Corona-Pandemie ausgelöst wurde.

Der Gerichtstermin beginnt mit der Richtererklärung, dass aufgrund der auf die aktuelle Lage durch die Corona-Pandemie angepassten Bedingungen jetzt weiter verhandelt werden könnte. Der Gerichtssaal 21 ist umgebaut worden: Plexiglasscheiben zwischen den Sitzen, Hinweise auf Abstandsregeln etc.

Anwesend sind: Vorsitzender Richter Herrmann, Beisitzende Richterin Frenz, Beisitzender Richter Maletz. Zwei Schöffen. Sachverständige Frau Nahlah Saimeh. Geladene Zeug*innen R. und P. Eine Pressevertreterin, drei Besucher*innen.

Die Anwältinnen weisen daraufhin, dass die Sitzordnung die Zeug*innenvernehmung behindere. Außerdem störe der Lärm von der Baustelle. Sitzordnung wird geändert. Lärm wird später abgestellt.

Das Verfahren beginnt mit einer Erklärung der Anwältinnen zu den Versuchen während der 9 Monate der rechtswidrigen Unterbringung von Ramadan in der Psychiatrischen Klinik Lüneburg (PKL) eine Entlassung aus dieser Unterbringung zu erreichen. Alle diese Versuche wurden schriftlich ohne weitere Anhörung abgelehnt, obwohl immer wieder in den Gutachten der Sachverständigen und auch von der Leiterin des PKL darauf hingewiesen wurde, dass eine Unterbringung dort nicht sinnvoll gegeben sei und die notwendige Traumatherapie verhindere.

Des Weiteren wird die andauernde Untersuchungshaft kritisiert, die schon lange nicht mehr verhältnismäßig sei.

Die Erklärungen der Anwältinnen werden diesem Blog hinzugefügt.

– Erste Pause –

Es werden noch einmal die Videos vom Tathergang gezeigt.

Beginn der Vernehmung der Zeugin R., die, wie sich herausstellt, zwischenzeitlich anwaltliche Beratung bezogen hat.
Sie gibt an, sich an gar nichts mehr zu erinnern. Nur daran, dass es einen Streit zwischen ihr und M. gab und sie zur Tankstelle gegangen sei. Dann kam es zur Auseinandersetzung. „Ich erinnere mich an den Ziegelstein.“ Auf Nachfrage stellt sich heraus, dass sie sich an den Ziegelstein konkret erinnert, weil sie am Abend vor der Verhandlung etwas über die Auseinandersetzung nachgelesen hat.

Es folgt eine zähe, stundenlange Befragung durch Richter und beisitzenden Richter. Die Zeugin reagiert immer mit der gleichen Aussage: „Ich erinnere mich nicht“. Im Verlauf dieser Befragung kritisieren die Anwältinnen das Verfahren, der Zeugin ihre Aussagen die sie am Tattag bei der Polizei machte, fast vollständig vorzulesen. Das sei so nicht zulässig.

Das Video, das den Tathergang zeigt, wird erneut abgespielt.

Als R. das Video sieht, fängt sie an zu weinen. Sie sagt, dass sie sich nicht mehr an das Tatgeschehen erinnere und von dem, was sie sieht, erschrocken – auch über sich selber – sei.

Die den Prozess beobachtenden Personen stellen fest, dass sich im Auftreten und den Aussagen der Zeugin ein Unterschied zum ersten Prozess bemerkbar macht: Sie sagt, dass es ihr Leid tut und sie Schuld daran gehabt habe, dass die Situation so eskaliert sei. Sie gibt an, Alkohol getrunken zu haben und sagt sie wisse, dass sie dann sehr unangenehm werde.

Bei der weiteren Befragung durch die Gutachterin stellt sich heraus, dass die R. in der Zeit von 2018 bis Ende 2019 aufgrund von Gewalterfahrung in therapeutischer Behandlung gewesen ist. Nachfragen von Richter und Anwältinnen ergeben, dass die Gewalt nicht von den in dem Verfahren beteiligten M. oder P. ausgeübt worden ist. Gegen die betreffende Person sei zwar Anzeige gestellt worden, es kam aber nicht zum Prozess, da die Person nicht auffindbar gewesen sei. Sie habe darüber hinaus keinen Kontakt mehr zu ihren ehemaligen Freunden M. und P..

Nachfragen der Sachverständigen zu den Aussagen im ersten Verfahren, sie sei sexistisch angemacht und/oder belästigt worden, erinnert die Zeugin nicht.

Die Befragung der Zeugin R. zieht sich über den ganzen Tag hinweg.

Der geladene Zeuge P. ist nicht erschienen. Das Gericht will ihn suchen und neu vorladen.

Das Verfahren wird am Folgetag, Mittwoch den 20.5.2020 um 9:30 Uhr fortgeführt.

Neue Verhandlungstermine

Über die Haftentlassung ist noch immer nicht entschieden worden. Wir fordern weiterhin die sofortige Freilassung von Ramadan!

Für die Verhandlungstage, die wegen der Corona-Krise bis auf weiteres abgesagt wurden, sind nun neue Termine angekündigt:

19.5., 20.5., 23.6., 08.7. und 17.7.2020.

Die Verhandlungen werden wie schon gewohnt um 9:30 Uhr beginnen. Wer als Zuschauer*in teilnehmen möchte, sollte um 9 Uhr kommen, es kann sein dass wieder am Eingang durchsucht wird.

Informationen zum Prozessverlauf während der „Corona-Krise“

Die für den 30. und 31.03.2020 geplanten Verhandlungstage fallen aufgrund der aktuellen Corona-Krise aus.

Ob und wie es im Verfahren weiter geht, ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht klar. Sobald wir weitere Informationen haben werden wir sie hier zur Verfügung stellen.

Die bisher mögliche Unterbrechungszeit von Hauptverhandlungen von 3 Wochen ist auf 3 Monate und 10 Tage verlängert worden.

Zu der geforderten Haftentlassung hat sich das Gericht bisher nicht geäußert.

Wir fordern die sofortige Freilassung von Ramadan!

Prozesstag 2 – 17.03.2020

Am 17.03.2020 begann um 9:40 Uhr der zweite Prozesstag gegen Ramadan. Für die erste inhaltliche Verhandlung waren die Zeugin R. und der Zeuge M. geladen. Beide waren nicht anwesend. Der Zeuge M. wird derzeit per Haftbefehl gesucht und ist nicht auffindbar. Zudem erschienen weder der Nebenkläger P. noch die zwei Sachverständigen Saimeh und Anders.

Unterstützer*innen konnten an diesem Tag ohne Einlasskontrollen den Prozess verfolgen, sodass eine schriftliche Prozessbeobachtung möglich war. Was der Grund für den plötzlichen Wandel des Gerichts in Sachen Sicherheitsvorkehrungen ist, ist nicht offiziell bekannt gegeben worden.

Um 9:30 wurde unser Freund Ramadan in Handschellen von zwei Justizvollzugsbeamten in den Gerichtssaal geführt. Anwesend waren zu dem Zeitpunkt die Protokollantin, der Staatsanwalt, die beiden Justizvollzugsbeamten, Ramadan, seine Anwältin und ein Dolmetscher, zwei Pressevertreterinnen, sowie 11 Zuhörer*innen und Unterstützer*innen. Der Zeuge, die Zeugin, der Nebenkläger und dessen Anwalt waren nicht anwesend. Als Ramadan seine Freunde im Zuschauerbereich sah, winkte er kurz herüber.

Um 9:40 Uhr betraten die zwei Richter und die Richterin sowie die zwei Schöffen den Saal.

Auf Bitte der Anwältin wurden Ramadan die Handschellen abgenommen. Der Richter eröffnete die „abgespeckte Verhandlung“. Zwei der Zeugen seien „abhanden gekommen“. Der Richter führte weiter aus, dass Ramadan zum Zeitpunkt der Tat keine Eintragungen im Strafregister hatte. Daraufhin verlas er die ärztliche Begutachtung vom 29.07.2018. Laut dieser war Ramadan zum Tatzeitpunkt zwar alkoholisiert, zeigte aber keinerlei Auffälligkeiten oder aggressives Verhalten.

Die Anwältin fragte, wie nun die Verhandlung weitergehen könne, da der Zeuge und der Nebenkläger nicht auffindbar seien. Zusätzlich bestünden wegen der Corona Pandemie besondere, noch nicht vorhersehbare Umstände. Sie wies darauf hin, dass Ramadan nach der Urteilssprechung im ersten Verfahren aus der JVA Lüneburg in die Psychiatrie Lüneburg verlegt wurde. Nachdem der BGH der von Ramadans Anwältinnen eingelegten Revision stattgegeben hatte, wurde er zurück in U-Haft genommen. Somit befindet sich Ramadan seit rund einem Jahr und acht Monaten in Freiheitsentzug. Es gäbe, so die Anwältin weiter, keine fundierten Gründe ihn in dieser Situation zu belassen, da es die Möglichkeit einer ambulanten Traumatherapie, eine Wohnmöglichkeit und ein Betreuungsnetz für Ramadan gibt. Das Gericht solle eine beschleunigte Haftentlassung prüfen.

Der Staatsanwalt äußerte Zweifel, ob das Betreuungsnetz und die Wohnmöglichkeit ausreichen, eine Flucht zu verhindern. Durch die Aufhebung des alten Urteils sei das Verfahren bei Stand Null. Ein zu erwartendes Strafmaß sei auch nach Anrechnung der bisherigen Haft sehr hoch. Zudem fehle das neue psychologisches Gutachten.

Die Anwältin widersprach mit Verweis auf die vorhandenen Wohnungs- und Therapiemöglichkeiten und betonte, dass das Gericht zusätzlich die Möglichkeit hätte, Ramadan unter Auflagen zu entlassen. Außerdem wies sie darauf hin, dass nicht in erster Linie die Corona-Pandemie das Verfahren behindere, sondern die Unmöglichkeit einer inhaltlichen Verhandlung aufgrund der fehlenden Zeugenaussagen.

Der Richter betonte die Besonderheit der Situation, nämlich ein möglicher Shut Down der Gerichte wegen des Corona-Virus und außerdem die Unklarheit darüber, ob die Zeugen überhaupt gefunden werden können. Die Kammer würde die Forderung auf Entlassung Ramadans abwägen und eine zeitnahe Entscheidung treffen.

Die Hauptverhandlung wird bis auf weiteres auf den 30.03 um 9.30 Uhr im Landgericht Lüneburg vertagt.

Prozesstag 1 – 05.03.2020 – Anklageverlesung

Am 05.03. begann um 09:45, mit einer Verspätung von 15 Minuten, der Prozess gegen unserem Freund Ramadan vor der 4. großen Strafkammer am Landgericht Lüneburg.

Ab 08:30 Uhr hatte sich eine Gruppe von solidarischen Personen und Freund*innen von Ramadan vor dem Lüneburger Landgericht zu einer Solidaritätsversammlung zusammen gefunden. Es waren etwa 20 Personen die ein Transparent mit der Aufschrift „Solidarität mit Ramadan – Vor dem Stein war ein rassistischer Angriff – Kritische Prozessbeobachtung“ in den Händen hielten.

Der Einlass ins Gerichtsgebäude begann um 09:00 Uhr, es waren – wie auch schon im letzten Prozess – „besondere Sicherheitsvorkehrungen und Einlasskontrollen“ durch das Gericht angekündigt. Das hieß konkret, dass die Personen, die zuhören wollten, alle persönlichen oder sonstigen Gegenstände abgeben mussten, Taschen und Rucksäcke durchsucht und eingeschlossen wurden, Ausweis- und Körperkontrollen durchgeführt wurden. Auch durften keine Schreibutensilien mitgenommen werden. Aus der Sicht der anwesenden beobachtenden Personen waren diese „Sicherheitsvorkehrungen“ übertrieben, zumal das Verbot, jegliche Gegenstände – insbesondere Schreibutensilien – mitzunehmen eine künftige Prozessbeobachtung sehr erschweren wird.

Es waren etwa 10 Zuhörer*innen, 5 Pressevertreter*innen und der Pressesprecher des Landgerichts, der Staatsanwalt, drei Richter, zwei Schöffen, eine Protokollantin, drei Justizvollzugsbeamte sowie Ramadan, seine beiden Anwältinnen und die Dolmetscherin anwesend. Der Nebenkläger und sein Anwalt waren nicht anwesend.

Als Ramadan seine Freund*innen im Zuhörerraum entdeckte, begrüßte er sie mit einem kurzen Winken und wirkte darüber gerührt und erfreut. 

Nachdem die persönlichen Angaben von Ramadan geprüft wurden, wurde die Anklage durch die Staatsanwaltschaft verlesen. Ramadan wird wegen „versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen gefährlicher Körperverletzung“ (Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Lüneburg vom 04.03.2020) angeklagt.

Die Mikrofonierung im Saal war schlecht und wurde auch vom Richter kommentiert als die Dolmetscherin sprach, im Zuhörer*innenraum waren darüber hinaus die Lautsprecher nicht aktiviert, sodass das Zuhören sehr schwer fiel.

Dann wurde der nächste Gerichtstermin (17.03. um 09:30 in Saal 21) verkündet und der erste Prozesstag für beendet erklärt.