Prozesstag #2

06.02.2019

Tag 2

Anwesende Personen: Vorsitzender Richter, zwei Beisitzende Richter, zwei Schöffen, Protokollantin, Staatsanwalt, zwei Anwältinnen von Ramadan, Übersetzerin, Ramadan, Gutachter der Nebenklage, mehrere Polizisten und JVA-Angestellte.

Landeszeitung (LZ) nicht anwesend, auch Zeuge P. (Nebenkläger) war krankgemeldet. Sein Anwalt war ebenfalls nicht erschienen.

Das Gutachten des Sachverständigen, der von der Nebenklage beauftragt wurde, ist erst 10 Minuten vor Beginn eingetroffen und konnte somit nicht von den Anwesenden wahrgenommen werden.

Der zweite Verhandlungstag begann mit ähnlich intensiven Sicherheitskontrollen wie beim ersten Prozesstermin. Genauso waren wieder keine Schreibutensilien im Besucher*innenraum erlaubt, was es uns erneut erschwerte, den Prozess kritisch zu dokumentieren.
Beginn des Verfahrens war um 9.35 Uhr. Wie beim letzten Mal kamen, aufgrund der langwierigen Kontrollen noch nach Beginn weitere Personen in den Besucher*innenraum. Erst als eine Rechtsanwältin Ramadans darauf hinwies, dass noch nicht alle Besucher*innen anwesend seien, verzögerte der vors. Richter den Beginn.

Für den zweiten Verhandlungstag waren insgesamt 9 Zeug*innen geladen, von denen allerdings nur die Zeugin R. und der Zeuge M. verhört wurden. Beide gehören zur Gruppe, die rassistisch angriff.

Als erstes ergriff eine Anwältin Ramadans das Wort, um ein „Opening Statement“ für alle Anwesenden abzugeben. Darin schilderte sie den Kontext Ramadans, der aus politischen Gründen den Kriegsdienst im Sudan verweigerte, um sich gegen Gewalt auszusprechen. Die Verweigerung wurde für Ramadan zur Fluchtursache, da er sonst im Sudan verfolgt werden würde. Der Richter kommentierte dies lakonisch als „Vorschusslorbeeren“ für Ramadan.

Danach wurde die Zeugin R. In den Gerichtsstand gerufen. Sie reagierte anfangs aufgeschlossen auf die Fragen des vors. Richters, beteuerte jedoch von vorneherein, dass sie sich nicht mehr an vieles erinnern könne. Im Verlauf der Befragung wirkte die arrogante Art des vors. Richters zum Einen zielführend, was den Wahrheitsgehalt der Aussagen angeht. Zum Anderen fühlte sich die Zeugin R. offensichtlich angegriffen und bloßgestellt, was zu trotzigen und weniger umfangreichen Antworten führte. Auch wiederholten sich ihre Antworten oft mit der gleichen Wortwahl und sie schien manche Fragen inhaltlich nicht zu verstehen.

Zum Sachverhalt kann gesagt werden, dass relativ schnell klar wurde, dass die Zeugin als eine der drei Beteiligten Deutschen direkt in den Fall involviert war. Durch die Befragung seitens der Richter, Staatsanwaltschaft und Rechtsanwältinnen von Ramadan wurde deutlich, dass Zeugin R. als erste Person mit der Gruppe um Ramadan in Kontakt kam, was die darauffolgende körperliche Auseinandersetzung auslöste.

Im Folgenden nehmen wir eine Zusammenfassung der Ereignisse vor, wie sie uns nach dem zweiten Verhandlungstag und nach der intensiven Befragung von Zeugin R. und Zeuge M. erscheinen. Nach dem nächsten Prozesstermin, wenn die Zeugen aus Ramadans Umfeld geladen werden, wird sich unsere Wahrnehmung der Ereignisse ändern.

Laut der Zeugin R. verließ diese gegen 6:30 Uhr ihre Wohnung in der Bleckeder Landstraße, um sich an der nächstgelegenen Tankstelle Zigaretten zu kaufen. Zuvor hatte es einen Trennungsstreit zwischen Zeugin R. Und Zeuge M. gegeben, der dazu führte, dass Zeugin R. den Zeugen M. mitsamt seinen Sachen vor die Tür setzte. Alle drei hatten zuvor die Nacht durchgemacht und gemeinsam getrunken. Zeuge M. hatte daraufhin einen Tobsuchtsanfall und warf und verteilte sein Hab und Gut auf der Straße vor der Wohnung. Er beobachtete, wie sie auf der Straße mit Ramadans Gruppe in Kontakt kam. Als sie an der Gruppe Ramadans vorbeiging, empfand sie dies als unangenehm, was, wie im Verlauf sehr deutlich wurde, sie damit in Verbindung brachte, dass es sich um eine Gruppe von „Ausländern“ gehandelt hätte. „Das ist ja das Typische, was von denen kommt.“, lautete ihre Aussage, was auf eine klar rassistische Haltung ihrerseits schließen lässt.

An den weiteren Verlauf der Ereignisse können sich die Zeug*innen nur sehr lückenhaft bis gar nicht erinnern und verstricken sich zum Teil in Widersprüchen.

Folgende Punkte scheinen uns jedoch noch wichtig zu erwähnen:

  • In der Aussage der Zeugin R. findet sich ein erheblicher Widerspruch, wenn sie sagt, dass sie sich bedroht und „angemacht“ (aber nicht aktiv belästigt) fühlt. Auf engagiertes Nachfragen einer Anwältin Ramadans wurde deutlich, dass sie in der Situation einfach hätte weitergehen können, was einer tatsächlichen Bedrohung widerspricht.
  • In der ersten Aussage bei der Polizei sagte Zeugin R. noch, dass Zeuge M. nachdem er in die Situation kam, angefangen hätte zu „pöbeln“. Auf Nachfragen am heutigen Verhandlungstag erklärte sie jedoch, dass er nur noch ankam, um sie zu beschützen, was darauf schließen lässt, dass sie versucht den Zeugen M., mit dem sie befreundet ist, in ein besseres Licht zu rücken. Gegen Zeugen M. wird ein abgetrenntes Verfahren in der gleichen Sache wegen gefährlicher Körperverletzung geführt.
  • Im Verlauf des Tages wurden zwei Videos, die von Überwachungskameras aufgenommen wurden, im Gerichtssaal gezeigt. Aufgrund der großen Entfernung zum Bildschirm konnten wir nicht jedes Detail erkennen. Im Video wurde jedoch deutlich, dass Zeuge M. eine Person aus der Gruppe Ramadans über einen Fahrradständer schubst und ihm noch mehrere Schläge ins Gesicht verpasst, während dieser schon auf dem Boden liegt. Als Reaktion darauf wirft Ramadan einen Stein auf Zeuge M., der ihn am Kopf trifft. Hier wird klar, dass es KEINE bösartige Tötungsabsicht von Seiten Ramadans gab, sondern es sich um Verteidigung handelte.
  • Zeuge M. und Zeuge P. (Freunde von Zeugin R.) sind beide vorbestraft. Zeuge M. wurde neben vielen anderen Straftaten schon wegen schwerer gemeinschaftlicher Körperverletzung zu 8 Monaten Haft auf 3 Jahre Bewährung verurteilt.
  • Viele wichtige Punkte wurden nur nach konstant fordernder Nachfrage seitens der Anwältinnen Ramadans klar. Hier wird deutlich, dass die kompetente Art beider Anwältinnen für die zu Tage beförderten Tatsachen, eine erhebliche Rolle spielen.
  • Ein beisitzender Richter fragt Zeugin R. warum Zeuge M. und R. nicht schlichtend eingriffen und legt nahe, dass die beiden vielleicht „Bock“ hatten sich zu prügeln.

Viele Details der Befragung und des Ablaufes des Prozesses haben wir in dieser Zusammenfassung ausgelassen, weil sie entweder nebensächlich sind oder noch nicht zum Besseren Verständnis der Situation beitragen. Insgesamt ging der Prozess von 9:30 Uhr bis circa 16:00 Uhr mit einer einstündigen Mittagspause.

Wir gehen davon aus, dass der auslösende Faktor zu Beginn der Auseinandersetzung im Zuge der folgenden Prozesstermine ersichtlicher wird.
Wir empfinden es weiterhin als wichtig, den Prozess zu beobachten, aufgrund der rassistischen Äußerungen der Zeugin R., als auch durch die weitere Nicht-Betrachtung des Kontextes der Tat durch den vors. Richter.

Ramadan hat sich für die Unterstützung im Saal und außerhalb bedankt und freut sich, wenn wir den Prozess weiterhin begleiten. Zeigt Euch solidarisch, in welcher Form auch immer.

Wir sehen uns am 22.02.2019 um 08:45 Uhr zum nächsten Verhandlungstag vor dem Landgericht Lüneburg!

Und weiterhin gilt:

Um die Kosten für die Verteidigung im anstehenden Prozess, sowie weitere Ausgaben zu decken, werden in nächster Zeit mehrere Tausend Euro benötigt. Dafür sind wir auf euren Soli-Beitrag angewiesen. Lasst uns gemeinsam Ramadan und andere von Rassismus Betroffene in ihrem Kampf um Freiheit und Gerechtigkeit unterstützen.

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