Urteilsverkündung

Heute wurde früher als erwartet das Urteil im Prozess gegen Ramadan verkündet. Das Gericht befindet Ramadan für nicht schuldig und ordnet eine Verwahrung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach §63 StGB ohne Bewährung an. Ihm werden außerdem die Verfahrenskosten sowie die Kosten der Nebenklage auferlegt. Eine Revision ist möglich.

Wir finden die Entscheidung zur Verwahrung nach §63 StGB skandalös – Freiheit für Ramadan!

In den kommenden Tagen werden wir hier ein ausführliches Statement dazu veröffentlichen.